0155 Kreuzweise 0.9/ Die Erwägungen des Vatikan IV

Guten Abend!… und jaaa… der Post kommt erst heute, obwohl für gestern versprochen. Nicht so tragisch, außerdem hab ich ja noch ein Leben fernab vom Computer;) Also bitteschön:

III. RATIONALE ARGUMENTE GEGEN
DIE RECHTLICHE ANERKENNUNG
HOMOSEXUELLER LEBENSGEMEINSCHAFTEN

6. Um zu verstehen, weshalb es notwendig ist, sich in dieser Weise den Instanzen entgegenzustellen, die die Legalisierung der homosexuellen Lebensgemeinschaften anstreben, bedarf es einiger spezifischer ethischer Erwägungen, die sich auf unterschiedlichen Ebenen bewegen.

(Was? Legalsieung? Ha? Ich assozier das immer mit Gras…)

In Bezug auf die rechte Vernunft

Die Aufgabe des staatlichen Gesetzes ist gewiss im Vergleich zu der des sittlichen Gesetzes von begrenzterem Umfang.

(Meiner Meinung nach geht das weder den Staat NOCH DIE KIRCHE WAS AN. Wer hat den Vatikan denn zur Sittenpolizei ernannt?)

Das staatliche Gesetz kann aber nicht in einen Widerspruch zur rechten Vernunft treten, ohne seinen das Gewissen bindenden Charakter zu verlieren.

(??? Stimmt… man kann nicht verlieren was man bereits verloren hat. Nicht vergessen, jedes Land hat andere Gesetze, (Neuseeland das Taillienumfanggesetz, Österreich spricht einen Hahn der Ruhestörung schuldig, Holland erlaubt Marihuana Konsum,…) und einige (oder mehrere) stehen wirklich im krassen Kontrast zur Vernunft! = Also, wenn wir mal außer Acht lassen, worum es hier geht, JA DAS GESETZ KANN IN EINEN WIDERSPRUCH ZUR VERNUNFT TRETEN!)

Jedes von Menschen erlassene Gesetz hat den Charakter eines Gesetzes, insoweit es mit dem natürlichen Sittengesetz, das von der rechten Vernunft erkannt wird, übereinstimmt und insbesondere die unveräußerlichen Rechte jeder Person achtet.

(1, “von der rechten Vernunft” sprechen also jene, die ein Gesetz, das es ermöglicht das vielen Menschen ein besseres/ schöneres Leben zu führen, verhindern wollen…

2, “die unveäußerlichen Rechte einer JEDEN Person” [als unveräußerliche Rechte, bzw. Gut werden jene Rechte bezeichnet, die nicht durch Verträge oder andere Willensäußerungen übertragen werden können. Unter dieses Recht fallen u.a. z.B. auch: persönliche Freiheit, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Staatsbürger- und MENSCHENrechte, sowie Verwandtschaftsverhältnisse)]

Frage: Achtet die Religion das Recht der freien Wahl der Sexualität?

Antwort: Nein!

Die Gesetzgebungen zu Gunsten der homosexuellen Lebensgemeinschaften widersprechen der rechten Vernunft, weil sie der Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen desselben Geschlechts rechtliche Garantien verleihen, die jenen der ehelichen Institution analog sind.

(Warum ist Gleichberechtigung schlecht? Bzw. wer hat da den Nachteil? Hetro-Paare? Wie äußert sich das?)

In Anbetracht der Werte, die auf dem Spiel stehen, könnte der Staat diese Lebensgemeinschaften nicht legalisieren, ohne die Pflicht zu vernachlässigen, eine für das Gemeinwohl so wesentliche Einrichtung zu fördern und zu schützen, wie es die Ehe ist.

(Nunja, die Ehe ist zweifelsohne schützenswert… und die Geburtenrate, ist ein gutes Argument für Verbindungen zwischen Mann und Frau. Aber wenn man mal das wagt was die Kirche nicht tut (nämlich beide Seiten der Medallie - oder wenns lieber ist, der Hostie - zu betrachten), stellt sich mir die Frage ob sie sich etwa erhoffen die Menschen würden schlicht und einfach nicht mehr schwul werden, wenn die Gleichgeschl. Ehe nicht “legalisiert” wird und viele, viele nervige Kinder zeugen. Es hört sich zumindest für mich so an, denn worin besteht jetzt GOTT-VERDAMMT eine Bedrohung für Hetros durch Homosexuelle?)

Nun gut, Leute. Ich bin heute nicht wirklich in der Stimmung mich mit diesem komplexen Thema zu befassen, und da ich wie oben erwähnt auch noch ein anderes Leben habe, hört der 4.Teil der Erwägungen des Vatikans hier auf. Morgen, oder Samstag kommt der nächte Teil. Also bleibt gespannt, wie arg die Geistlichen die Welt noch verdrehen und freut euch auf den Senf, den ich noch dazu zu geben hab;)

Einen angenehmen Abend noch!

SVdL.

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